Anlieferung mit KFZ – Einfahrt in die Siedlung - Antrag beim Ordnungsamt

Das Befahren der Siedlung mit KFZ, beispielsweise für Lieferungen sperriger Güter oder für Umzüge, ist auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Beim Ordnungsamt der Stadt Köln kann ein „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei Umzügen“ gestellt werden.

Detaillierte Informationen zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung können auf der städtischen Homepage www.stadt-koeln.de unter dem Suchbegriff "Umzug durchführen" aufgerufen werden.

Dort kann unter "Downloads und Infos" der Antrag online ausgefüllt als auch ein Infoblatt heruntergeladen werden.

Die Gebühren für das Abstellen eines Fahrzeuges in der Fußgängerzone betragen:

  • ein/erster Tag 28 Euro
  • jeder Folgetag zusätzlich 14 Euro

Für das Befahren der Siedlung müssen die Poller an den Eingängen entfernt werden. Transportunternehmen haben in der Regel den dafür notwendigen Dreikantschlüssel dabei.

Auch hängt am Schlüsselbrett in der Mobilitätsstation i.d.R. ein Dreikantschlüssel.

Die Genehmigung des Ordnungsamtes muss deutlich sichtbar im Fahrzeug liegen. Fahrzeuge ohne eine solche Genehmigung sind – auch für kurze Zeit – nicht zugelassen.

Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt bleibt, damit es im Falle eines Blaulichteinsatzes schnell weggesetzt werden kann.