Ideen zur Gestaltung der Brachfläche neben dem Parkdeck
Zusätzliche Beschilderung der Ladezone am Wendehammer Werkstattstraße
Zusätzliche Beschilderung der Ladezone am Wendehammer Werkstattstraße
Zusätzliche Beschilderung der Ladezone am Wendehammer Werkstattstraße
Zu dem vorhandenen Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot" wurde jetzt zusätzlich ein Schild mit dem Text "Ladezone - Nur zum Be- und Entladen - Dauerparker werden zur Anzeige gebracht" installiert.
Dazu gibt es in der Mobilitätsstation (im grünen Ordner, der sich im Regal befindet) Flyer für die betroffenen Autofahrer mit folgendem Text:
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
Ihr Fahrzeug steht hier auf der Ladezone der Stellwerk60-Siedlung. Diese Ladezone ist durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Die Straßenverkehrsordnung besagt: "Das eingeschränkte Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 286 StVO, verbietet es Fahrzeugführern, auf der Fahrbahn länger als 3 Minuten zu halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden."
Leider wird das eingeschränkte Haltverbot häufig missachtet, momentan auch von Ihnen. Die Folge dieser Missachtung ist, dass die BewohnerInnen der Stellwerk60-Siedlung häufig keinen Ort mehr finden, an dem sie ihr Fahrzeug ordnungsgemäß be- und entladen können.
Wir haben Ihr polizeiliches Kennzeichen notiert und fordern Sie auf, Ihr Fahrzeug umgehend von der Ladezone zu entfernen. Sollten wir Ihr Fahrzeug hier noch einmal antreffen, werden wir Anzeige erstatten.
Besucher der Stellwerk60-Siedlung, Handwerker und Lieferanten haben darüber hinaus die Möglichkeit, die bewirtschafteten Besucherstellplätze zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Nachbarn60 e.V. / Bewohnerverein Stellwerk60
info@nachbarn60.de